Unsere Leistungen und Preise
Natürlich bieten wir Ihnen ausser der üblichen Personenbeförderung
noch weitere Leistungen an:
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Tarif 1 |
Tarif 2 |
| Anfahrt |
2,50 € |
2,50 € |
| erster Km |
3,50 € |
3,80 € |
| je weiterer Km |
1,20 € |
1,50 € |
Wartezeit je Min. 0,35 €
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Mindestfahrpreis entspricht Anfahrtspreis
2,50 €
Aufpreis für sperriges Gepäck, je Gepäckstück 0,15
€
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Was ist das Pflichtfahrgebiet?
Das Pflichtfahrgebiet ist das von der Landesregierung oder Genehmigungsbehörde
festgelegte Gebiet.
In unserem Fall die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen.
In diesem Gebiet besteht Beförderungs- und Tarifpflicht.
Der Taxifahrer ist verpflichtet mit jedermann einen Beförderungsvertrag
abzuschließen, wenn die geltenden Beförderungsbedingungen und Anordnungen
eingehalten werden.
Die Taxitarife haben im gesamten Pflichtfahrgebiet Gültigkeit und dürfen
nicht über- und unterschritten werden.
Über das Pflichtfahrgebiet hinaus sind die Preise frei verhandelbar.
Der Taxiverkehr unterliegt neber der Betriebs- und Beförderungspflicht
auch der Tarifpflicht. Vom Fahrgast darf nur der von der Behörde festgelegte
und vom Fahrpreisanzeige angezeigte Fahrpreis verlangt werden.
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Taxibus
Für Gruppen oder Familien geeignet sind unsere kleinen Busse
mit dem großen Platzangebot für bis zu acht Personen.
Bedenken Sie bitte, dass es zu bestimmten Zeiten (z.B. an Sonn- und Feiertagen)
bei der Bestellung von Großraum-Taxen zu Wartezeiten kommen kann. Deshalb
unbedingt rechtzeitig vorher reservieren lassen!
Laut der Taxi-Tarifverordnung für Straubing gibt es für
Großraumtaxen keinen Tarifunterschied zum kleinen Taxi, das heißt,
Sie fahren zum Preis eines normalen Taxi`s
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Kombi-Taxi
Geeignet für Kisten und Kästen, Koffer und Kleinkram, Kind und Kegel,
Krims und Krams.
Sie haben Transport-Fragen und wir die passenden Autos dafür.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
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Funkmietwagen
An besonderen Tagen wie Silvester, Gäuboden-Volksfest oder Fasching wo
Fahrzeugengpässe
auftreten können, sind für Sie auch unsere Funkmietwagen unterwegs.
Selbstverständlich befördern wir Sie auch hiermit
zum normalen Taxi-Tarif
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Krankenfahrten
* Ambulante Behandlungen
* Ambulante Operationen/Tagesklinik
* Strahlen-/Chemotherapie
* Fahrten zu stationären Behandlungen
Damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus so bequem
und problemlos wie möglich verläuft, beachten Sie bitte grundsätzlich
folgendes:
Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten
jeglicher Art und zeigen Sie diese bei jeder Taxifahrt dem Fahrer. Sollten Sie
entschieden haben, immer mit Funktaxen zu fahren, die unserer Zentrale angeschlossen
sind, so reicht es, wenn Sie diese Genehmigung bei uns in Kopie abgeben.
Ausnahme: Verfügen Sie über eine sogenannte Befreiungskarte, die in
der Regel ein Jahr lang gültig ist, so müssen sie diese immer dem
Fahrer zeigen
Da wir davon ausgehen müssen, dass es von Seiten des Gesetzgebers immer
wieder zu Änderungen im Bereich der "Gesundheitsreform" kommt,
können wir für die folgenden Beispiele keine Gewährleistung auf
Aktualität und Richtigkeit geben.
1. Beispiel: Ambulante Behandlungen
Für diese benötigen Sie einen sogenannten "Autoschein".
Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass Sie aus Krankheitsgründen
mit dem Taxi fahren müssen. Der Taxi-Fahrer/Unternehmer schickt dann diesen
Autoschein zusammen mit der Taxen-Rechnung an Ihre Krankenkasse.
2. Beispiel: Ambulante Operationen/Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
* Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
* Haben Sie die Abrechnung mit unserer Funk-Zentrale vereinbart,
müssen Sie im Taxi nicht bar bezahlen.
* Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
3. Beispiel: Strahlen-/Chemotherapie
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
* Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt
werden.
* oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
* Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer
jährlichen Belastungsgrenze).
4. Beispiel: Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem
Tag)
* Ärztliche Verordnung erforderlich
* Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
* Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder
einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer
jährlichen Belastungsgrenze)
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Besorgungsfahrten
Ihr Abendessen aus dem Restaurant, Medikamente
aus der Apotheke, die Flasche Wein oder Kiste Bier nachts von der Tankstelle
– wir bringen’s.
Für Besorgungsfahrten berechnen wir den normalen Fahrpreis
+ 5.- Euro Besorgung
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Kurierdienst
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurierdienste:
Als Kurierfahrten gelten Materialfahrten, bei denen das Transportgut
im Inneren
eines PKW untergebracht und vom Fahrer alleine bewegt werden
kann. Beim Be- und
Entladen dürfen keine besonderen Hilfsmittel erforderlich
sein. Für alle anderen
Transporte lassen Sie sich bitte ein Angebot unterbreiten.
Aufwendige Be- und Entladevorgänge, auch Anlieferungen
innerhalb der Empfängeradresse,
werden separat nach dem angegebenen Zeittarif berechnet.
Das Botengut muss vom Auftraggeber transportsicher verpackt
sein, eine Verschmutzung
oder Beschädigung des Fahrzeuges muss ausgeschlossen
sein.
Wir haften nicht für Schäden, die durch nicht ausreichende
Verpackung entstanden
sind.
Ihr Auftrag wird nach Eingang sofort (bei Vorbestellungen
termingerecht) vermittelt
und unverzüglich ausgeführt.
Kann eine Sendung nicht zugestellt werden (Abwesenheit des
Empfängers, Annahme
verweigert), so wird sie unverzüglich zu Lasten des
Auftraggebers zum Ausgangsort
zurückbefördert.
Eine Auslieferung an Dritte erfolgt nur mit Einverständnis
des Auftraggebers.
Anfragen unter Tel.09421/787730 oder Fax. 09421/180816
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Chauffeur-Service
Sie sind auf einer Feier und haben ein Bierchen zuviel getankt?
Ihr Partner braucht aber am nächstenen Morgen das Auto?
Unser Chauffeur-Service bringt Sie mit Ihrem Auto nachhause.
Sie haben einen Werkstatt-Termin, aber keine Zeit ihr Kfz. dort hinzubringen?
Kein Problem, unser Chauffeur-Service erledigt das für Sie.
Unser Personal informiert Sie gern.
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Schülertaxi
Ihr Nachwuchs ist bei uns in guten Händen
Sie können uns gerne Ihren Nachwuchs für den täglichen Weg zur
Schule oder zum Kindergarten anvertrauen;
auf Ihren Wunsch vermitteln wir Ihnen dafür gerne kinderfreundliches
Fahrpersonal. Denken Sie jedoch bitte daran, steht`s ein Taxi mit Kindersitzen
anzufordern!
Übrigens:
Unsere Großraum-Taxis sind auf jedem Kindergeburtstag der Hit bei der
Fahrt ins Kino, in den Tierpark, zu McDonald's...
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Flughafentransfer
Der Urlaub beginnt vor Ihrer Haustür!
Die schönsten Wochen des Jahres sollten nicht mit Umsteigen,
Kofferschleppen oder Parkplatzsuche beginnen und enden.
Deshalb bieten wir Ihnen einen sorglosen Urlaubsanfang mit verhandelbaren Festpreisen
zum oder vom Flughafen, denn außerhalb des Pflichtfahrgebietes des Landkreises
dürfen wir die Preise frei bestimmen. Sollten Sie mal mit mehr als 4 Personen
oder mehr Gepäck Reisen, kein Problem, wir haben auch größere
Fahrzeuge.
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