Taxibus   Kombi-Taxi Funkmietwagen Krankenfahrten Besorgungsfahrten      Kurierdienst
Chauffeur-Service
   Schülertaxi     Flughafentransfer

Unsere Leistungen und Preise

Natürlich bieten wir Ihnen ausser der üblichen Personenbeförderung noch weitere Leistungen an:

  Tarif 1 Tarif 2
Anfahrt 2,50 € 2,50 €
erster Km 3,50 € 3,80 €
je weiterer Km 1,20 € 1,50 €

Wartezeit je Min. 0,35 €

Mindestfahrpreis entspricht Anfahrtspreis 2,50 €
Aufpreis für sperriges Gepäck, je Gepäckstück 0,15 €

Was ist das Pflichtfahrgebiet?

Das Pflichtfahrgebiet ist das von der Landesregierung oder Genehmigungsbehörde festgelegte Gebiet.
In unserem Fall die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen.
In diesem Gebiet besteht Beförderungs- und Tarifpflicht.

Der Taxifahrer ist verpflichtet mit jedermann einen Beförderungsvertrag abzuschließen, wenn die geltenden Beförderungsbedingungen und Anordnungen eingehalten werden.
Die Taxitarife haben im gesamten Pflichtfahrgebiet Gültigkeit und dürfen nicht über- und unterschritten werden.
Über das Pflichtfahrgebiet hinaus sind die Preise frei verhandelbar.

Der Taxiverkehr unterliegt neber der Betriebs- und Beförderungspflicht auch der Tarifpflicht. Vom Fahrgast darf nur der von der Behörde festgelegte und vom Fahrpreisanzeige angezeigte Fahrpreis verlangt werden.

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TaxibusTaxibus

Für Gruppen oder Familien geeignet sind unsere kleinen Busse mit dem großen Platzangebot für bis zu acht Personen.

Bedenken Sie bitte, dass es zu bestimmten Zeiten (z.B. an Sonn- und Feiertagen) bei der Bestellung von Großraum-Taxen zu Wartezeiten kommen kann. Deshalb unbedingt rechtzeitig vorher reservieren lassen!

Laut der Taxi-Tarifverordnung für Straubing gibt es für Großraumtaxen keinen Tarifunterschied zum kleinen Taxi, das heißt, Sie fahren zum Preis eines normalen Taxi`s

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Kombi-Taxi

Geeignet für Kisten und Kästen, Koffer und Kleinkram, Kind und Kegel, Krims und Krams.

Sie haben Transport-Fragen und wir die passenden Autos dafür.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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Funkmietwagen

An besonderen Tagen wie Silvester, Gäuboden-Volksfest oder Fasching wo Fahrzeugengpässe

auftreten können, sind für Sie auch unsere Funkmietwagen unterwegs.

Selbstverständlich befördern wir Sie auch hiermit zum normalen Taxi-Tarif

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Krankenfahrten

* Ambulante Behandlungen

* Ambulante Operationen/Tagesklinik

* Strahlen-/Chemotherapie

* Fahrten zu stationären Behandlungen

Damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus so bequem und problemlos wie möglich verläuft, beachten Sie bitte grundsätzlich folgendes:
Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art und zeigen Sie diese bei jeder Taxifahrt dem Fahrer. Sollten Sie entschieden haben, immer mit Funktaxen zu fahren, die unserer Zentrale angeschlossen sind, so reicht es, wenn Sie diese Genehmigung bei uns in Kopie abgeben.
Ausnahme: Verfügen Sie über eine sogenannte Befreiungskarte, die in der Regel ein Jahr lang gültig ist, so müssen sie diese immer dem Fahrer zeigen
Da wir davon ausgehen müssen, dass es von Seiten des Gesetzgebers immer wieder zu Änderungen im Bereich der "Gesundheitsreform" kommt, können wir für die folgenden Beispiele keine Gewährleistung auf Aktualität und Richtigkeit geben.
1. Beispiel: Ambulante Behandlungen
Für diese benötigen Sie einen sogenannten "Autoschein". Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, dass Sie aus Krankheitsgründen mit dem Taxi fahren müssen. Der Taxi-Fahrer/Unternehmer schickt dann diesen Autoschein zusammen mit der Taxen-Rechnung an Ihre Krankenkasse.
2. Beispiel: Ambulante Operationen/Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

* Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich

* Haben Sie die Abrechnung mit unserer Funk-Zentrale vereinbart,
müssen Sie im Taxi nicht bar bezahlen.

* Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.

3. Beispiel: Strahlen-/Chemotherapie
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

* Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.

* oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.

* Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer
jährlichen Belastungsgrenze).

4. Beispiel: Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

* Ärztliche Verordnung erforderlich

* Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden

* Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer
jährlichen Belastungsgrenze)

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Besorgungsfahrten

Ihr Abendessen aus dem Restaurant, Medikamente
aus der Apotheke, die Flasche Wein oder Kiste Bier nachts von der Tankstelle – wir bringen’s.

Für Besorgungsfahrten berechnen wir den normalen Fahrpreis + 5.- Euro Besorgung

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Kurierdienst

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurierdienste:

Als Kurierfahrten gelten Materialfahrten, bei denen das Transportgut im Inneren

eines PKW untergebracht und vom Fahrer alleine bewegt werden kann. Beim Be- und

Entladen dürfen keine besonderen Hilfsmittel erforderlich sein. Für alle anderen

Transporte lassen Sie sich bitte ein Angebot unterbreiten.

Aufwendige Be- und Entladevorgänge, auch Anlieferungen innerhalb der Empfängeradresse,

werden separat nach dem angegebenen Zeittarif berechnet.

Das Botengut muss vom Auftraggeber transportsicher verpackt sein, eine Verschmutzung

oder Beschädigung des Fahrzeuges muss ausgeschlossen sein.

Wir haften nicht für Schäden, die durch nicht ausreichende Verpackung entstanden

sind.

Ihr Auftrag wird nach Eingang sofort (bei Vorbestellungen termingerecht) vermittelt

und unverzüglich ausgeführt.

Kann eine Sendung nicht zugestellt werden (Abwesenheit des Empfängers, Annahme

verweigert), so wird sie unverzüglich zu Lasten des Auftraggebers zum Ausgangsort

zurückbefördert.

Eine Auslieferung an Dritte erfolgt nur mit Einverständnis des Auftraggebers.

Anfragen unter Tel.09421/787730 oder Fax. 09421/180816

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Chauffeur-Service

Sie sind auf einer Feier und haben ein Bierchen zuviel getankt?
Ihr Partner braucht aber am nächstenen Morgen das Auto?
Unser Chauffeur-Service bringt Sie mit Ihrem Auto nachhause.

Sie haben einen Werkstatt-Termin, aber keine Zeit ihr Kfz. dort hinzubringen?
Kein Problem, unser Chauffeur-Service erledigt das für Sie.

Unser Personal informiert Sie gern.

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Schülertaxi

Ihr Nachwuchs ist bei uns in guten Händen

Sie können uns gerne Ihren Nachwuchs für den täglichen Weg zur Schule oder zum Kindergarten anvertrauen;

auf Ihren Wunsch vermitteln wir Ihnen dafür gerne kinderfreundliches

Fahrpersonal. Denken Sie jedoch bitte daran, steht`s ein Taxi mit Kindersitzen anzufordern!

Übrigens:
Unsere Großraum-Taxis sind auf jedem Kindergeburtstag der Hit bei der Fahrt ins Kino, in den Tierpark, zu McDonald's...

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Flughafentransfer

Der Urlaub beginnt vor Ihrer Haustür!

Die schönsten Wochen des Jahres sollten nicht mit Umsteigen, Kofferschleppen oder Parkplatzsuche beginnen und enden.
Deshalb bieten wir Ihnen einen sorglosen Urlaubsanfang mit verhandelbaren Festpreisen zum oder vom Flughafen, denn außerhalb des Pflichtfahrgebietes des Landkreises dürfen wir die Preise frei bestimmen. Sollten Sie mal mit mehr als 4 Personen oder mehr Gepäck Reisen, kein Problem, wir haben auch größere Fahrzeuge.

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ein Projekt von es-computer.com
www.stadttaxi.de